Versand / Versandkosten
Sie haben keine Transportmöglichkeit?
Oder wohnen weit entfernt?
Dann können wir selbstverständlich das von Ihnen gewünschte Ersatzteil kostengünstig per Nachnahme zusenden.
Transportkostenbeispiele bei Nachnahmeversand:
Kleinteile bis 30kg in Postpaket: 12 €
Motor: 70-80 €
Getriebe: 50 € Differential: 40 €
Motorhaube, Heckdeckel 45 €
Tür, Stoßfänger: 40 €
Kotflügel: 25 €
Katalysator: je nach Länge zwischen 12 und 30 €
Alle Preise verstehen sich für Lieferungen innerhalb Deutschlands incl. MwST und Nachnahmegebühr
Geltungsbereich: Deutschland
Bei Bestellung mehrerer Teile reduzieren sich die Einzelkosten. (Siehe Frachtkostenberechnung im Warenkorb)
CAR PARTS GARANTIE
Garantiebedingungen
der Autoverwertung Bertelwick e.K,, Eisenbahnstraße 21, 48231 Warendorf-Freckenhorst
gültig ab 01.01.2009Neben der gesetzlichen Gewährleistung von 12 Monaten für Gebrauchtteile geben wir auf alle bei uns erworbenen Autoteile eine Garantie von einem Jahr.
Die Garantie bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile. Ausgenommen sind elektronischen Bauteile und Teile, deren Ausschluss ausdrücklich beschrieben ist. Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 12 Monaten, ohne das es einer Kündigung bedarf. Während der Garantiedauer ist der Garantienehmer bei Veräußerung des gesamten Fahrzeug mit dem eingebauten garantierten Ersatzteil dazu berechtigt, seine Garantieansprüche an den Käufer abtreten.
Die Garantie gilt innerhalb der EU sowie bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb diese Gebietes auch für Europa im geographischen Sinne. Sie setzt voraus, dass
- der fachlich richtige Einbau der Baugruppe mit einer von einem KFZ-Meisterbetrieb erteilten Einbaurechnung nachgewiesen wird
- sämtliche Betriebsstoffe des garantierten Bauteiles bei Einbau erneuert werden. Hierzu gehören Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw. .
- bei Motoren die Filterelemente und bei Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen erneuert werden.
- vorgeschriebene Wartungsinterfalle eingehalten und nachgewiesen werden.
Nicht der Garantie unterliegen:
- normaler Verschleiß und Abnutzung
- Dichtungen, Wellendichtringe, Dichtungsmanschetten, Schläuche, Leitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben und Stehbolzen sowie alle Arten von Riemen zur Kraftübertragung
- Nebenaggregate sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile an genannten Antriebsaggregaten (z.B. Ansaug- und Auspuffkrümmer).
Der Garantieausschluss gilt zudem ohne - Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - für Schäden durch
- Unfall
- Gewaltanwendung und unbefugten Gebrauch
- Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung
- Einbau von Ersatzteilen, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
- Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeug wie zum Beispiel Tuning
- Teilnahme an Rennveranstaltungen
Die Garantie umfasst die Schadensbehebung des von der Garantie unterliegenden defekten Teiles durch Anlieferung eines gleichwertigen Ersatzes durch den Garantiegeber oder die Erstattung der Lohnkosten für die Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen. Die Lohnkostenerstattung ist allerdings auf 20% des Kaufpreis des Ersatzteiles begrenzt. Zum Kaufpreis zählen Materialwert und Frachtkosten, wenn diese in der Rechnung ausgewiesen sind sowie die gesetzliche MWSt. Sollte es dem Garantiegeber nicht möglich sein, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, muss der Käufer über freien Teilebezug für die Schadensbehebung sorgen. Nach erfolgter Reparatur und Vorlage der Reparaturrechnung beschränkt sich der Garantieanspruch maximal auf den Kaufpreis des garantierten Ersatzteils zuzüglich der oben definierten Lohnkosten. Somit ist die Gesamtleistung aus dieser Garantiezusage auf 120 % des Kaufpreises des garantierten Ersatzteiles begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Garantienehmer als Selbstbehalt. Unter die Garantie fallen ferner nicht die Kosten für Test-, Meß- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen, der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden sowie Kosten für Luftfracht.
Garantieschäden sind dem Garantiegeber unverzüglich und stets vor Reparaturbeginn anzuzeigen. Der Garantienehmer hat die für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen dem Garantiegeber auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Der Garantienehmer hat vorzulegen:
- eine schriftliche Schadensmeldung (Formular bei uns anfordern)
- Kaufrechnung des defekten Teiles
- Einbaurechnung des defekten Teiles durch eine Fachwerkstatt
